Neues Kapitel in der Reihe ‚Weber-Skandale‘!
11.09.2025 – Am Ende des jahrelangen Tauziehens um das frühere Rennbahngelände in Frankfurt kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Nils Kößler erneut das Missmanagement im Dezernat von Stadträtin Sylvia Weber (SPD). „Die notwendige Zustimmung des Stadtparlaments zum Vergleichsabschluss im sogenannten ‚letzten Rennbahnverfahren‘ vor Gericht wurde nicht rechtzeitig eingeholt. Die Widerrufsfrist hierfür endete, ohne dass ein entsprechender Beschluss der Stadtverordneten vorlag. Diese haben die Beschlussvorlage vom Magistrat erst nach diesem Zeitpunkt erhalten. Offensichtlich werden die Stadtverordneten für etwas unterbelichtet gehalten, wenn man im Magistrat meint, der Beschluss könne jetzt noch locker nachgeholt werden.“
Die Zeit der monatelangen Widerrufsfrist hätte Kößler zufolge genutzt werden müssen, um die parlamentarische Zustimmung nach der Hessischen Gemeindeordnung einzuholen. „Dass dies versäumt wurde, zeigt einmal mehr, dass Stadträtin Weber und dem Magistrat ordnungsgemäße Verfahren egal sind“, so Kößler. „Der Sinn einer solchen Frist liegt gerade darin, dass die Stadtverordneten ‚ja‘ oder ‚nein‘ sagen können, bevor ein Vergleich für die Stadt bindend wird.“
Besonders irritierend ist für Kößler, dass die Magistratsvorlage als „vertraulich“ eingestuft ist – obwohl selbst die Gerichtsverhandlungen öffentlich sind: „Es gibt keinerlei sachliche Gründe, den Inhalt der Vorlage der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Wirklich vertrauliche Informationen hätten in einer separaten Anlage behandelt werden können. Es spricht viel dafür, dass hier ein weiteres Versäumnis im Hause Weber vertuscht werden soll. Deshalb wird die CDU in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in jedem Fall beantragen, die Vertraulichkeit der Debatte aufzuheben.“
Für Kößler ist die Magistratsvorlage faktisch überholt: „Der Vergleich ist bereits bestandskräftig. Die Stadtverordnetenversammlung soll jetzt noch einen ‚Alibi-Beschluss‘ fassen – ohne rechtliche Relevanz. Die Zustimmung hätte aber vorher erfolgen müssen. Dass dies nicht geschah, bedeutet nicht nur einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung, die hier unterlaufen wurde, sondern beschädigt einmal mehr das Vertrauen in die Arbeitsweise des Magistrats und in die Kommunalpolitik insgesamt.“